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   BGH, 14.02.1962 - V ZR 45/60   

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https://dejure.org/1962,3837
BGH, 14.02.1962 - V ZR 45/60 (https://dejure.org/1962,3837)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1962 - V ZR 45/60 (https://dejure.org/1962,3837)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1962 - V ZR 45/60 (https://dejure.org/1962,3837)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 12.05.1930 - VI 445/29

    1. Welche Ansprüche hat der Veräußerer eines Grundstücks gegen den Käufer, wenn

    Auszug aus BGH, 14.02.1962 - V ZR 45/60
    Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Auffassung des Berufungsgerichts, daß eine Eigentümergrundschuld auch dann dem Eigentümer verbleibe, wenn er später das Grundstück veräußere (RGZ 129, 27 30/31; Palandt, BGB 20. Aufl. § 1163 Anm. 5 b).
  • RG, 29.11.1919 - V 159/19

    1. Hat bei der Pfändung einer vorläufigen Eigentümergrundschuld aus §§ 1190, 1163

    Auszug aus BGH, 14.02.1962 - V ZR 45/60
    Es bedarf deshalb keines Eingehens auf die die Wirksamkeit bejahenden Ausführungen des Berufungsgerichts (BU S. 12) und insbesondere keiner Stellungnahme zu der umstrittenen Frage, ob die Pfändung einer Eigentümerbuchgrundschuld nach §§ 857 Abs. 6, 830 Abs. 1 Satz 3 ZPO, also durch Eintragung der Pfändung im Grundbuch zu erfolgen hat (RGZ 55, 378, 379; 56, 10, 13; 97, 223, 226 u.a.; Baumbach/Lauterbach a.a.O.), oder ob sie, da die Eigentümergrundschuld kein Recht an einer fremden Sache ist und bei ihr auch ein Drittschuldner fehlt, unter § 857 Abs. 2 ZPO fällt und deshalb die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Schuldner genügt (Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 857 Anm. II 6; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl. § 195 I S. 1031).
  • RG, 17.10.1903 - V 194/03

    Pfändung einer Eigentümerbuchhypothek.

    Auszug aus BGH, 14.02.1962 - V ZR 45/60
    Es bedarf deshalb keines Eingehens auf die die Wirksamkeit bejahenden Ausführungen des Berufungsgerichts (BU S. 12) und insbesondere keiner Stellungnahme zu der umstrittenen Frage, ob die Pfändung einer Eigentümerbuchgrundschuld nach §§ 857 Abs. 6, 830 Abs. 1 Satz 3 ZPO, also durch Eintragung der Pfändung im Grundbuch zu erfolgen hat (RGZ 55, 378, 379; 56, 10, 13; 97, 223, 226 u.a.; Baumbach/Lauterbach a.a.O.), oder ob sie, da die Eigentümergrundschuld kein Recht an einer fremden Sache ist und bei ihr auch ein Drittschuldner fehlt, unter § 857 Abs. 2 ZPO fällt und deshalb die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Schuldner genügt (Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 857 Anm. II 6; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9. Aufl. § 195 I S. 1031).
  • BGH, 30.06.1978 - V ZR 153/76

    Anspruch auf Zuteilung eines Betrages aus einem Versteigerungserlös -

    Ansprüche auf Verzicht auf eine Grundschuld oder auf deren Löschung sind nicht etwa begriffsnotwendig mit dem Eigentum an dem Grundstück verbunden, wie bereits daraus erhellt, daß solche Ansprüche selbständig abtretbar sind (vgl. Senatsurteile vom 30. November 1951, V ZR 62/50, LM BGB § 1169 Nr. 1 und vom 14. Februar 1962, V ZR 45/60, WM 1962, 613, 614; BGB-RGRK 11. Aufl. § 1191 Anm. 7 i.V.m. Anm. 4).
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